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„Schäuble darf die CD kaufen“

Der Paderborner Moraltheologe Peter Schallenberg bewertet das öffentliche Steuerinteresse an den Schweizer Bankdaten höher als den individuellen Datenschutz

Darf Finanzminister Schäuble illegal beschaffte Schweizer Bankdaten über deutsche Steuerhinterzieher erwerben? Ja. Er darf das meines Erachtens und zwar als außergewöhnliche Maßnahme zur Herstellung von Steuergerechtigkeit. Der deutsche Staat darf Hehlerware erwerben? Woher wissen wir, dass es sich um Hehlerware handelt beziehungsweise um vorausgegangenen Diebstahl? Darauf wäre die Antwort: Die Daten sind illegal erworben, weil sie nach Schweizer Gesetzgebung der Geheimhaltung unterliegen. Und da ist anzusetzen und zu fragen: Sind die Daten wirklich nur um den Preis der Illegalität zu erwerben oder besteht ein höheres Interesse, das den Datenschutz außer Kraft setzt. Eine solche Interessensabwägung ist – anders als beispielsweise ...

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