Straßburg (DT/reh) Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verhandelt morgen eine Klage, die zwei Ehepaare gegen die Republik Österreich angestrengt haben. Die Paare wollen das Recht erstreiten, bei künstlichen Befruchtungen auf Eizellen und Samen Dritter zurückgreifen zu können. Während das eine Paar nur dann Aussicht auf eine erfolgreiche künstliche Befruchtung hat, wenn es auf die Samenspende eines fremden Mannes zurückgreift, benötigt das andere Paar die Eizellen einer fremden Frau, um ein Kind im Labor zeugen zu lassen.