Wien (DT) Ausgerechnet ein früherer SPÖ-Sozialminister, der österreichische Behindertenanwalt Erwin Buchinger, wagte den Tabubruch: Bei einer parlamentarischen Enquete zur „Würde am Ende des Lebens“ mahnte er die Würde am Beginn des Lebens an und kritisierte die unterschiedliche Beurteilung behinderten und nichtbehinderten Lebens in der Abtreibungsgesetzgebung. Während in Österreich generell eine Fristenregelung gilt, also die Straffreiheit der Abtreibung innerhalb der ersten drei Monate, ist die Abtreibung bis zur Geburt straffrei, wenn „eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt“ ist.
SPÖ verteidigt Spätabtreibung Behinderter
Neue Nachdenklichkeit über die eugenische Indikation bis zur Geburt bei den übrigen Parteien in Österreich. Von Stephan Baier