München (DT/KNA) Der oberste Gerichtshof der katholischen Kirche hat Bischöfen das Recht zugesprochen, Mitstreiter der „Wir sind Kirche“-Bewegung aus kirchlichen Gremien auszuschließen. Wer sich den öffentlichen Protesten der Organisation gegen Papst, Bischöfe und Lehramt anschließe, mache sich „unfähig für die Mitgliedschaft in kirchlichen Räten“, heißt es in einem Dekret des Obersten Gerichts der Apostolischen Signatur vom 14. März. Zumindest aber müssten sich Ratsmitglieder von den Grundlagen und Vorhaben der Vereinigung distanzieren. Die Entscheidungsbefugnis liege im Einzelfall beim Diözesanbischof. Der Richterspruch beendet einen innerkirchlichen Rechtsstreit.