In der Ausgabe vom 18. Februar berichtet „Die Tagespost“ unter der Überschrift: „Machenschaften“ oder „Lebensschutz?“ der 1989 in Bern gegründete Verein „Pro Life“ sei gemeinnützig. Das trifft nicht zu. Richtig ist, der Verein ist rechtsfähig, aber nicht gemeinnützig. Im gleichen Beitrag heißt es ferner, die „Pro Life Deutschland GmbH & Co. KG“ habe mehrere deutsche Lebensschutzorganisationen, darunter die Aktion Lebensrechts für Alle (ALfA) als Mitgesellschafter aufgenommen. Auch das trifft nicht zu. Richtig ist, dass solche Schritte zwar geplant waren, bislang aber nicht realisiert werden konnten.