Berlin (DT/dpa) Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen zum 1. Januar 2015 weniger in die Rentenkasse einzahlen. Der Rentenbeitragssatz sinkt um 0,2 Punkte auf 18,7 Prozent. Das sieht eine Verordnung vor, die gestern das Bundeskabinett passierte. Nach einer Schonfrist müssen die Beitragszahler jedoch wieder deutlich mehr für die Rente aufwenden. Das geht aus dem Rentenversicherungsbericht hervor, der ebenfalls im Kabinett beraten wurde. Bis 2018 bleibt der Beitragssatz danach unverändert. Anschließend steige er über 19,5 Prozent im Jahr 2020 bis auf 21,4 Prozent im Jahr 2028.