Berlin (DT/dpa) Der Entwurf für ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung stellt erstmals auch den Handel mit illegal erworbenen Daten unter Strafe. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums am Montag in Berlin. „Journalistische Tätigkeiten im Vorfeld einer Veröffentlichung“ sollten aber nicht strafbar sein, fügte er hinzu. Auch für die Verkäufer von Steuer-CDs seien Ausnahmen denkbar. Der Entwurf sieht für „Datenhehlerei“ eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor und soll bereits mit dem Bundesinnenministerium abgestimmt worden sein.