Zwanzig Jahre nach ihrem Inkrafttreten ist die gesetzliche Regelung zum sogenannten Schwangerschaftsabbruch kaum noch Gegenstand des öffentlichen Diskurses. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber zwar zur Pflicht gemacht zu beobachten, ob sein Gesetz die erhofften Schutzwirkungen tatsächlich entfaltet oder seine praktische Durchführung Mängel offenbart und sein Konzept gegebenenfalls nachzubessern oder zu ändern. Eine solche Beobachtung mit Hilfe der Bundesregierung ist jedoch nicht wirklich erfolgt. Inwieweit Beratungen im Schwangerschaftskonflikt tatsächlich stattgefunden und dem Schutz des ungeborenen Kindes gedient haben oder in Wirklichkeit nur Scheinberatungen im doppelten Sinne waren, bleibt deshalb ungewiss.
Recht auf Leben oder auf Abtreibung?
Ein Briefwechsel offenbart das Versagen der Bundesregierung beim Lebensschutz Ungeborener. Von Bernward Büchner