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Pro Selbstverwaltungsrecht der Kirche

Keine Taufannullierung: Der Kirchenrechtler Stephan Haering OSB zum Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs. Von Regina Einig
Foto: KNA | Der Münchner Kirchenrechtler .

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Berufungsklage eines Vaters gegen die Taufe seiner Tochter abgelehnt. Auf welcher Linie liegt der Beschluss? Das Urteil hat erneut das verfassungsrechtliche Prinzip unterstrichen, dass die Kirche und die Religionsgemeinschaften in ihrem Bereich Selbstbestimmungs- und Selbstverwaltungsrecht haben. Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte die Klage des Vaters gegen die katholische Pfarrgemeinde wegen Verletzung des elterlichen Erziehungsrechtes für zulässig, aber nicht begründet erklärt. Spielt es für die Kirche eine Rolle, wer das Sorgerecht für ein Kind hat, das getauft werden soll, wenn dessen Eltern getrennt leben und unterschiedliche Auffassungen über die religiöse Kindererziehung haben? ...

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