Brüssel (DT/KNA) In Europa sind mehr als 40 000 verschiedene sogenannte In-Vitro-Diagnostik-Produkte auf dem Markt. Mit ihnen kann man genetische Veranlagungen und Krankheiten feststellen, wie etwa die unheilbare Krankheit Chorea Huntington oder das Down-Syndrom bei Ungeborenen. Es sind zugleich Test-Verfahren, die keinen Eingriff in den Körper notwendig machen. 2012 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, den gesetzlichen Rahmen für diese Produkte zu ändern. Die Verhandlungen waren schwierig, weil die Gesetzgebungen in den EU-Ländern sehr unterschiedlich sind. Während Deutschland eine genetische Beratung vor solchen Tests verpflichtend vorsieht, können sie in osteuropäischen Ländern ohne Beratung durchgeführt werden.
Pränataldiagnostik reguliert
EU-Minister nehmen Gesetzesvorschlag zu Pränatal-Tests an – Beratung vor Gentests soll europaweit verpflichtend werden