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PID in Deutschland weiter illegal

Rechtsverordnung tritt heute in Kraft – Bundesländer haben notwendige Voraussetzungen bislang nicht geschaffen. Von Stefan Rehder
Foto: dpa | „Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen“: Leider geht es bei der realen Selektion mittels PID nicht um Linsen, wie im Kinder-Märchen Aschenputtel, sondern um die Kinder selbst, in Gestalt von im Labor erzeugten menschlichen Embryonen.

Berlin/München (DT) In Deutschland tritt heute die „Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik“ (PIDV) in Kraft. Sie soll die Durchführung der gesellschaftlich heftig umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) regeln. Dennoch gibt es in Deutschland bislang kein einziges Zentrum, das sämtliche der vom Gesetzgeber vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt, um im Labor erzeugte Embryonen vor der Übertragung in den Uterus einer Frau auf genetische Auffälligkeiten hin zu überprüfen. Erklärtes Ziel der PID ist es, nur solche künstlich erzeugten Embryonen in den Mutterleib zu transferieren, die keinerlei genetische Auffälligkeiten aufweisen.

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