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„Online-Enzyklika geht über Grenzen des Gerichtes hinaus“

Verfassungsrechtler Josef Isensee zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Online-Durchsuchung und IT-Grundrecht

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat jüngst entschieden, dass der Bürger ein Grundrecht auf die „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ hat. Grund zur Freude? Ob das Grund zur Freude ist, wird die Zukunft lehren. Das BVG ist in Neuland vorgestoßen und hat, statt sich vorsichtig mit der Prüfung des nordrhein-westfälischen Gesetzes zu begnügen, gleich eine große Online-Enzyklika verfasst. Damit greift es eigentlich über die Grenzen der Gerichtsbarkeit innerhalb der gewaltenteiligen Demokratie hinaus. Denn derartig zukunftsweisende Grundsatzentscheidungen kommen dem Gesetzgeber, gegebenenfalls auch dem verfassungsändernden, zu, nicht dem BVG. Dieses muss sich auf die Fragen ...

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