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Österreichs Höchstrichter setzen „Ehe für alle“durch

Kardinal Christoph Schönborn kritisiert den Verfassungsgerichtshof: Die Richter haben den Blick für die Natur der Ehe verloren. Von Stephan Baier
Eigentümerin von Hitlers Geburtshaus zu Recht enteignet
Foto: dpa | Was in Österreichs Parlament schon bisher keine Mehrheit fand und von der künftigen Regierung auch ausdrücklich nicht gewollt ist, setzten die Verfassungsrichter nun durch: Ab 2019 steht die Ehe in Österreich auch homosexuellen Paaren offen.

Das bestehende Ehe-Verbot für homosexuelle Paare in Österreich ist aus Sicht des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) verfassungswidrig. Das Höchstgericht urteilte am Montag, ganz im Gegensatz zu seiner bisherigen Rechtsprechung, dass die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Ehe mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes nicht vereinbar seien und deshalb zum 31. Dezember 2018 aufgehoben werden. Ab 2019 können gleichgeschlechtliche Paare in Österreich also eine standesamtliche Ehe schließen. Gleichzeitig wird die 2010 geschaffene, bislang Homosexuellen vorbehaltene „Eingetragene Partnerschaft“ für heterosexuelle Paare geöffnet. Wörtlich heißt es in der Argumentation des VfGH, die diskriminierende Wirkung der ...

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