Karlsruhe (DT/KNA) Über eine stärkere Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben mit Ehepaaren bei der Adoption hat das Bundesverfassungsgericht verhandelt. Vor dem Ersten Senat ging es am Dienstag darum, ob die Schlechterstellung von Schwulen und Lesben dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung und eine sogenannte Sukzessivadoption dem Kindeswohl widerspricht. Mit einer Entscheidung ist in einigen Wochen zu rechnen. Derzeit kann ein Lebenspartner nur das leibliche Kind des anderen adoptieren – etwa, wenn das Kind einer früheren heterosexuellen Beziehung entstammt oder nach einer Samenspende zur Welt kam.
Nur einer dagegen
Karlsruhe verhandelt über Adoption durch Homo-Paare