Berlin (DT/KNA/reh) In der Debatte um die Sterbehilfe liegen nun auch Details aus dem vierten der angekündigten Gesetzentwürfe auf dem Tisch. Der interfraktionelle Gesetzentwurf enthält Bedingungen, unter denen Mediziner aussichtslos Schwerstkranken Beihilfe zum Suizid leisten dürfen. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf den Text einer Gruppe um die Abgeordneten Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD).
Nun fünf statt vier Gesetzentwürfe
Suizidhilfe: Weiterer Entwurf beschreibt Regeln für den ärztlich assistierten Suizid – Sensburg noch ohne ausreichende Unterstützung