MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Nun fünf statt vier Gesetzentwürfe

Suizidhilfe: Weiterer Entwurf beschreibt Regeln für den ärztlich assistierten Suizid – Sensburg noch ohne ausreichende Unterstützung
Foto: dpa | Am Mittwoch soll der Gesetzentwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) offiziell vorgestellt werden. Der fraktionsübergreifende Entwurf formuliert Bedingungen, unter denen Ärzte Beihilfe zum Suizid leisten dürfen. – Unser Archivbild zeigt eine Protestaktion der Initiative Solidarität statt Selbsttötung.

Berlin (DT/KNA/reh) In der Debatte um die Sterbehilfe liegen nun auch Details aus dem vierten der angekündigten Gesetzentwürfe auf dem Tisch. Der interfraktionelle Gesetzentwurf enthält Bedingungen, unter denen Mediziner aussichtslos Schwerstkranken Beihilfe zum Suizid leisten dürfen. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf den Text einer Gruppe um die Abgeordneten Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD).

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Komplett-Abo
20,20 € / mtl.
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben