Angenommen das Bundesjustizministerium (BMJ) finanzierte eine Umfrage, bei der eine „BMJ-Nachwuchsgruppe“ von Rechtspolitikern, Richtern und Staatsanwälten wissen will, ob die in Deutschland verbotene aktive Sterbehilfe – vorausgesetzt sie wäre erlaubt – von den Krankenkassen bezahlt werden sollte. Könnte sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) dann zu Recht darüber empören, dass ein Rechtspolitiker von der Ministerin wissen will, was mit dieser Umfrage bezweckt werde? Dürfte sie sich beschweren, wenn nun bezweifelt würde, dass das BMJ langfristig an einem Verbot der aktiven Sterbehilfe festhalten wird? Vor allem wenn bekannt wäre, dass in den Schubladen des Gesundheitsministeriums seit Jahren ein ...