Hannover (DT/dpa) Die NATO sieht in Cyber-Attacken auf ihre Mitglieder einen möglichen Auslöser für den Bündnisfall. Christian Liflander von der Cyber-Abwehr-Abteilung der NATO sagte gestern auf der CeBIT in Hannover, dass etwa ein Angriff auf das Stromnetz bei einem der 28 Mitgliedsstaaten „nicht notwendigerweise Artikel 5 erreichen muss“. Doch auszuschließen sei das nicht. Der Nordatlantikpakt regelt mit Artikel 5, dass ein Angriff auf einzelne Mitglieder den kollektiven Verteidigungsfall auslöst, und zwar „einschließlich der Anwendung von Waffengewalt“.