Karlsruhe/Mannheim (DT/dpa) Wegen seiner beharrlichen Weigerung, sich bei der Urteilsverkündung vor einer Mannheimer Richterin zu erheben, muss ein muslimischer Angeklagter 300 Euro Ordnungsgeld zahlen. Seine Beschwerde gegen den Beschluss nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an. Die Verfassungsbeschwerde sei offensichtlich unzulässig, weil nicht ersichtlich sei, inwiefern das Ordnungsgeld ungerechtfertigt in sein Grundrecht auf Glaubensfreiheit eingegriffen habe. Der Kenianer hatte seine Weigerung mit religiösen Motiven begründet: Er dürfe sich nur für Allah erheben.