Es war ein denkwürdiger und folgenschwerer Tag, jener 26. Juni vor zwanzig Jahren. Der Deutsche Bundestag – damals noch mit Sitz in Bonn – verabschiedete die erste gesamtdeutsche Abtreibungsgesetzgebung. Wie schlecht es heute um den Schutz ungeborenen Lebens bestellt ist, dokumentieren die Abtreibungsstatistiken. Der Mutterleib ist zum Hochrisikoort geworden. Aus „rechtswidrig, aber straffrei“ hat sich im Bewusstsein weiter Teile der Bevölkerung die ungeheuerliche Vorstellung von einem „Recht auf Abtreibung“ entwickelt. Wir möchten den zwanzigsten Jahrestag der Bundestagsentscheidung zum Anlass nehmen, zurückzublicken (siehe Beitrag Seite 3). Doch mit Rückblick ist es nicht getan.