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Mitleid mit den Mitleidenden?

Papier ist geduldig. Auch das, auf das der britische Chefankläger Keir Starmer die neuen Richtlinien für die Strafverfolgung von Briten gebannt hat, die Angehörigen Hilfe beim Suizid im Ausland leisten, bildet da keine Ausnahme. Beihilfe zum Suizid – das ist die gute Nachricht – bleibt in Großbritannien auch künftig strafbar. Wer sich darüber hinweg setzt, muss weiter mit Haft von bis zu 14 Jahren rechnen. Vor allem dann, wenn der Suizident minderjährig oder geistig nicht zurechnungsfähig ist, sowie wenn sich Angehörigen die Ausübung von Druck oder finanzielle Motive nachweisen lassen. Der Versuch, eine Liberalisierung des Verbots der Suizidbeihilfe nach dem Scheitern im Parlament per Verfassungsklage zu erreichen (DT v.

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