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Mit Sekt auf den Sieg angestoßen

Vor 20 Jahren verabschiedete der Deutsche Bundestag die erste gesamtdeutsche Abtreibungsgesetzgebung. Von Stefan Rehder
Foto: Symbolbild: dpa | Karlsruhe urteilte, wesentliche Teile des Gesetzes seien verfassungswidrig.

Heute vor 20 Jahren, am 26. Juni 1992, verabschiedete der erste gesamtdeutsche Bundestag eine Abtreibungsgesetzgebung, die in beiden Teilen des wiedervereinigten Deutschlands gleichermaßen gelten sollte. Die Fristenregelung mit Beratungspflicht, die von SPD und FDP in einem gemeinsamen Gruppenantrag entworfen wurde und vom Parlament damals mit 357 gegen 284 Stimmen bei 16 Enthaltungen angenommen worden war, hatte allerdings nicht lange Bestand. Denn nachdem die Bayerische Staatsregierung und 249 Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen hatten, verwarfen die obersten deutschen Richter am 28. Mai 1993 Teile dieses Gesetzes als verfassungswidrig.

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