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Mildes Urteil für Klonforscher

Seoul/Würzburg (reh). Der fast vier Jahre dauernde Prozess gegen den sudkoreanischen Klonforscher Hwang Woo Suk hat ein völlig überraschendes Ende gefunden. Das zentrale Bezirksgericht in Seoul befand den 56-jährigen Tiermediziner gestern zwar in allen Anklagepunkten für schuldig, blieb jedoch deutlich unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe. Während die Staatsanwaltschaft wegen der Veruntreuung staatlicher Forschungsgelder, der Fälschung wissenschaftlicher Arbeiten und des Verstoßes gegen das südkoreanische Bioethik-Gesetzes eine vierjährige Haftstrafe ohne Bewährung für den heute 56-jährigen Tiermediziner gefordert hatte, halbierten die Richter das Strafmaß und setzten es auf drei Jahre zur Bewährung aus.

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