Wenn der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, fordert, nach dem Karlsruher Urteil zum Sonntagsschutz in Berlin auch die diesbezügliche Gesetzgebung anderer Bundesländer zu überprüfen, ist das nur konsequent. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger mag sich noch so sehr gegen eine pauschale Überprüfung sperren, die Regelungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg stehen im Widerspruch zum Urteil des Verfassungsgerichts.