London (DT/KNA) In Großbritannien bleibt aktive Sterbehilfe für Menschen mit schweren Behinderungen oder Krankheiten untersagt. Ein Berufungsgericht in London wies am Mittwoch eine entsprechende Forderung von zwei Klägern zurück, die ein Recht auf ärztlich assistierten Suizid durchsetzen wollten. Der Court of Appeal bestätigte laut britischen Medien ein früheres Urteil des obersten Zivilgerichts, wonach Tony Nicklinson, der an einem Locked-in-Syndrom litt, kein Recht auf Sterbehilfe zustand. Der Mann aus der südwestenglischen Grafschaft Wiltshire war seit 2005 vom Hals abwärts gelähmt und kämpfte vor Gericht um die Möglichkeit einer Selbsttötung mit ärztlichem Beistand.