Der Vorschlag der ehemaligen Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger im Sommer 2013, durch einen neuen § 217 StGB die gewerbsmäßige Suizidbeihilfe zu verbieten, hätte fatale Folgen gehabt: er hätte bei einem Verbot allein der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe diese Beihilfe durch Ärzte, Angehörige und gemeinnützige Vereine legalisiert, um nicht zu sagen privilegiert. Viele waren deshalb froh, dass der Vorschlag der Ministerin bald in den Akten verschwand und sich schließlich mit dem Ende der Legislaturperiode im Sommer 2013 von selbst erledigte.
Logik des assistierten Suizids
Die „Falle der Selbstbestimmung“ oder warum die demografische Entwicklung die generationenverträgliche Selbsttötung adeln wird. Von Manfred Spieker