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„Letztendlich muss der Papst entscheiden“

Wer zieht Konsequenzen aus kanonischen Missständen? Der Kirchenrechtler Winfried Aymans zu den Grenzen ortskirchlicher Instanzen

Der Heilige Vater spricht in seinem Brief an die Katholiken in Irland von der „wohlmeinenden aber fehlgeleiteten Tendenz, Strafen für kanonisch irreguläre Umstände zu vermeiden“. Hat das Zweite Vatikanum das Rechtsbewusstsein verändert? Das ist in eklatantem Maß der Fall gewesen. Dabei ist zu bedenken, dass mit der Ankündigung des Zweiten Vatikanischen Konzils durch Johannes XXIII. auch die Reform des kanonischen Rechts als Programmpunkt aufgenommen wurde. Das war ein Zeichen dafür, dass hier dringender Reformbedarf bestand. Die Reform konnte aber erst in Gang gesetzt werden, nachdem das Konzil abgeschlossen war. In dieser Zeit war das Rechtsbewusstsein alleine schon dadurch sehr in Mitleidenschaft gezogen worden, weil man ...

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