Es ist keine neue Erkenntnis, dass sich die staatliche Auffassung von Ehe und Familie vom christlichen Verständnis seit langem weiter und weiter entfernt. Dabei wurde staatlicherseits nicht nur christliches Sondergut – etwa die Parallelität des Bundes Gottes mit seinem Volk und des Bundes der Eheleute – dem Vergessen anheimgegeben, sondern auch das naturrechtliche Fundament der Ehe.