Die Leidenschaft, mit der nicht nur in den Untiefen des Internet, sondern in seriös auftretenden Medien und seitens vieler westlicher Politiker das aktuelle Chaos in der Türkei kommentiert wird, ist mit politischen Kriterien kaum noch zu fassen. Sicher, wenn eine Regierung Polizeieinheiten mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Tränengas gegen Demonstranten losschickt, kann, darf und soll das immer kritisiert werden. Der von der Sowjetunion geprägte Begriff der „Einmischung in innere Angelegenheiten“ steht zu jeder Zeit im Widerspruch zur universalen Geltung der Menschenrechte. Zu diesen gehört die freie Meinungsäußerung wie auch das Demonstrations- und Versammlungsrecht.
Leitartikel: Türkische Leidenschaften
Von Stephan Baier