Die Lektüre des Urteils, mit dem das Bundesverfassungsgericht das „Verbot der Förderung der Selbsttötung“ für „verfassungswidrig“ erklärte, lohnt. Schon, weil sich nur so auch die Verwegenheit würdigen lässt, mit dem der Zweite Senat dabei zu Werke ging. Denn wie anders als „tollkühn“ lässt sich bezeichnen, dass die Richter die Rechtsauffassung derart heterogener Gebilde wie der katholischen und evangelischen Kirche, des Zentralrats der Juden, des Bundestags, der Bundesärztekammer und des Marburger Bunds, des Hospiz- und Palliativverbandes und des Berufsverbands für Pflegeberufe sowie der Stiftung Patientenschutz verwarfen und sich – im Wesentlichen – der Rechtsauffassung der Beschwerde ...
Leitartikel
Schlechte Metaphysik tollkühner Richter
Mit seinem Urteil zum § 217 StGB macht das Bundesverfassungsgericht Politik im Stile Nietzsches. Das ist so fatal wie falsch.