Das Jahr 1957 war für die gesellschaftlichen Verhältnisse in Deutschland grundlegend. Die umlagefinanzierte Rente wurde eingeführt und damit die Altersversorgung für alle gesichert, jedenfalls für die nächsten sechs Jahrzehnte. Und das Ehegattensplitting wurde geboren und damit der Artikel 6 des Grundgesetzes mit Leben erfüllt. Denn diese steuerliche Maßnahme sichert die Institute Ehe und Familie, indem sie den Ehepartnern ein Stück Freiheit verschafft, ihre Arbeit und wirtschaftliche Basis so zu gestalten, wie sie es wollen. Diese Freiheit der Lebensgestaltung ist der Kerngedanke des Ehegattensplittings.
Leitartikel: Mit Vollgas in den Ruin
Von Jürgen Liminski