Sich Deutschlands Justizministerin als beratungsresistente Politikerin vorzustellen, fällt nicht schwer. Weder die massive Kritik von Unionspolitikern noch ablehnende Stellungnahmen und öffentliche Einlassungen der Bundesärztekammer, der katholischen Bischöfe, der Patientenschützer sowie der Lebensrechtler haben Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dazu bringen können, den von ihrem Haus stets als „Referentenentwurf“ verharmlosten Entwurf eines „Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ noch einmal zu überarbeiten.