Die vier Hochschullehrer, die Ende August einen Gesetzesvorschlag „zur Regelung des assistierten Suizids“ präsentierten, begründen ihren Entwurf unter anderem damit, dass „in einer pluralistischen Gesellschaft“ ein „freiverantwortlicher Suizid mit guten Gründen unterschiedlich bewertet“ werden könne. Eine „eindeutige, für alle verbindliche ethische Verurteilung des freiverantwortlichen Suizids“ sei „nicht plausibel“. „Gleiches“ gelte auch „für die Beihilfe zu Suizid“.
Leitartikel: Kranke an die Rampe?
Von Stefan Rehder