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Leitartikel: Islamunterricht, aber wie?

Von Stephan Baier
Stephan Baier

Wie steht es nun um die Religionsfreiheit der in Deutschland lebenden Muslime? An dieser Frage kommt man nicht vorbei, wenn man ernsthaft über den Islamunterricht reden möchte. Nordrhein-Westfalen hat mit Beginn dieses Schuljahres einen Modellversuch gewagt: Schrittweise bewegt man sich vom wertneutralen Fach Islamkunde zum bekenntnisorientierten Islamunterricht. Das entspricht der Logik des Grundgesetzes, das in Artikel 7 Absatz 3 vorsieht, dass der Religionsunterricht „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt“ wird.

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