Man kann der deutschen Bundesregierung gar nicht genug gratulieren zu ihrer Entscheidung, sich in kein libysches Abenteuer zu stürzen. Welche Gründe immer das gehabt haben mag – die bevorstehenden Landtagswahlen, die Unpopularität militärischen Eingreifens im Volk, höhere juristische Einsicht – und welche bündnispolitischen Folgen dies zeitigen wird: Es gibt keine völkerrechtliche Grundlage für einen gewaltsamen Regimewechsel in Libyen. Und um den und nichts anderes geht es der schnell geschmiedeten und vom Sicherheitsrat notdürftig mandatierten Allianz von Amerikanern, Franzosen und Briten. Gewiss, die UN-Resolution 1973 sieht einen Regimewechsel nicht vor und ermächtigt nur zum Schutz der Zivilbevölkerung.
Leitartikel: Im Zweifel für das Recht
Von Oliver Maksan