Der sich immer mehr und mehr verschärfende Rechtsstaats-Konflikt zwischen der EU und Warschau um die Rolle des polnischen Verfassungsgerichts – und damit auch ganz allgemein: der Justiz – beruht letztlich auf einem ganz und gar unterschiedlichen Verständnis der Rolle der rechtsstaatlichen Demokratie und der damit gekoppelten Gewaltenteilung. Warschau macht geltend, dass die Richter noch immer zu der alten Kaste der Herrschenden und der im kommunistischen System Bevorzugten gehören und dass es eben darum geht, den Willen des Volkes – und damit der mehrheitlich gewählten konservativ-national orientierten PiS-Regierung auch auf allen Ebenen des Rechts, der Exekutive, der Legislative wie eben auch der Judikative ...
Leitartikel: Gewaltenteilung auf Polnisch
Von Friedrich von Westphalen