„Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“ So – nicht anders – steht es in Artikel 26, Absatz 2 des Grundgesetzes. Drei Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen passt das nicht. Namentlich die Europaparlamentarierin Katja Keul und die beiden Bundestagsabgeordneten Claudia Roth und Hans-Christian Ströbele verlangen ein Mitspracherecht des Parlaments vor dem Abschluss von Rüstungsgeschäften und sind deshalb vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gezogen. Wann der Zweite Senat des Obersten Gerichts, das sich nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag „zur Beratung“ ...
Leitartikel: Eine Frage der Gewaltenteilung
Von Stefan Rehder