Abtreibung ist die Beendigung menschlichen Lebens. Deutlicher: die Tötung eines ungeborenen Menschen, also eines Menschen, keiner Vorstufe des Menschen, die hinsichtlich des in Deutschland grundgesetzlich gewährten Lebensschutzes nichts zählte, soweit sie eben „noch kein richtiger“ Mensch sei. Im Diskurs über Abtreibungen wird dieses Leben aber oft begrifflich depotenziert, um es rhetorisch aus den Schutzbereich des Grundgesetzes herauszudrängen. Es wird ihm die Eigen- und Vollständigkeit geraubt. Es heißt dann etwa „werdendes Leben“ (als sei es nicht schon geworden) oder – ganz modern – „Zellhaufen“.
Politik
Leitartikel: Die säkulare Deutungshoheit
Christlicher Lebensschutz ist in der Gefahr der Selbstmarginalisierung. Dabei muss man sprachlich anschlussfähig bleiben. Von Josef Bordat