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Leitartikel: Der Damm ist gebrochen

Zwei Jahrzehnte hatte er gehalten und seinen Zweck erfüllt. Nun ist der Damm, den der Gesetzgeber mit dem 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetzes (ESchG) gegen den Fluch der Labor-Zeugung von Menschen errichtet hatte, gebrochen. Mutwillig zerstört von einem Reproduktionsmediziner, der – mag der Bundesgerichtshof (BGH) auch anderes behaupten – gegen den Geist des EschG verstieß, als er genetisch belasteten Paaren, die sich in seiner Praxis zu einer „Wunschkind-Behandlung“ einfanden, nicht nur eine künstliche Befruchtung, sondern auch die in Deutschland bis dato geächtete Präimplantationsdiagnostik (PID) ermöglichte.

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