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Lebensschützer wehren sich

Pro Life Deutschland will gegen das Kooperationsverbot mit der Krankenkasse BKK IHV klagen. Von Stefan Rehder
Foto: Foto/Montage: Daniel Rennen | Stein des Anstoßes: Die derzeit nicht erhältliche Versicherungskarte der BKK IHV, auf der Abtreibungsgegner ihren freiwilligen Verzicht auf die Inanspruchnahme dieser gesetzlich vorgeschriebenen Kassenleistung dokumentieren konnten.

Die Lebensschutzorganisation Pro Life Deutschland will das vom Bundesversicherungsamt (BVA) verhängte Kooperationsverbot mit der Betriebskrankenkasse für Industrie, Handel und Versicherungen (BKK IHV) nicht hinnehmen und den Klageweg beschreiten. Ende Juni hatte der Vorstand der BKK IHV den Kooperationsvertrag mit der Pro Life Deutschland Marketing GmbH fristlos gekündigt. In dem Schreiben, das dieser Zeitung vorliegt, heißt es: „Grund hierfür ist die Auffassung des Bundesversicherungsamtes, die bestehende Kooperation verstoße gegen das Neutralitätsgebot.

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