Kassel (DT/dpa) Die Kürzung von gut 1,6 Millionen Invaliden- und Hinterbliebenenrenten in Deutschland ist rechtens. Das Bundessozialgericht in Kassel bestätigte am Donnerstag die seit 2001 gültige Praxis, Erwerbsminderungsrenten um bis zu 10,8 Prozent zu kürzen, wenn die Invaliden sie vor ihrem 60. Geburtstag in Anspruch nehmen. Auch Hinterbliebene müssen Abschläge hinnehmen, wenn der Ehepartner vor dem 60. Geburtstag stirbt.