Wer um die Jahrtausendwende vor dem 2001 in den Niederlanden in Kraft getretenen Euthanasiegesetz warnte oder gar einen „Dammbruch“ prognostizierte, war schnell als „Untergangsprophet“ verschrieen. „Aktive Sterbehilfe“ – oder treffender – „Tötung auf Verlangen“ wurde im Land der Tulpen damals unter der Hand tatsächlich längst praktiziert. Mit dem neuen Gesetz würde es diese künftig nur noch in „Ausnahmefällen“, für „unheilbar Schwerstkranke“ sowie unter „strengsten Auflagen“ geben, hieß es.
Kommentar: Tötung auf Verlangen für Alle
Von Stefan Rehder