Die neue Regelung wertet das theologisch ohnehin schon ausgehöhlte Abendmahl als sichtbaren Ausdruck der Einheit weiter ab. Für die Wahl in den Gemeindekirchenrat soll es künftig nicht mehr entscheidend sein, ob ein Gemeindemitglied zum Abendmahl zugelassen ist. So verbreitert sich der Graben zwischen den Konfessionen. Am „Leben der Kirchengemeinde teilnehmen“ sowie „konfirmiert oder in anderer Weise mit den Grundlagen des christlichen Glaubens und des kirchlichen Lebens vertraut“ sind Rahmenbedingungen, die bei Katholiken mehr Fragen an das Gemeindeverständnis aufwerfen als beantworten. Wozu Taufe und Abendmahl auf diese Weise gegeneinander ausspielen?
Kommentar
Taufe versus Abendmahl
Die jüngste Entscheidung der Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz lässt aufhorchen: Mit einer Änderung ihrer Kirchenverfassung soll die Bedeutung der Taufe gestärkt werden. Von Regina Einig