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Kommentar: Schavans Ritt auf der Rasierklinge

Es ist ein Skandal. Und gleich ein mehrfacher. Denn aus dem im Bundestag gegen vielfachen Widerstand erstrittenen Recht, mittels einer Patientenverfügung im Voraus verbindlich festlegen zu können, wie man im Falle von Erkrankungen behandelt werden will, die es einem unmöglich machen, beizeiten in medizinisch indizierte Maßnahmen einzuwilligen oder diese abzulehnen – so etwa bei Bewusstlosigkeit oder fortgeschrittener Demenz – droht eine Pflicht zu werden.

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