Die Sorgen waren erheblich – wer wird uns wohl künftig operieren? Werden die Ärzte das Fachwissen wie bisher haben, wenn nicht mehr die mit den besten Noten zum Studium kommen? Die Diskussion über den Numerus clausus für Medizinstudenten ließ viele Frage offen. Jetzt ist Klarheit geschaffen. Das Bundesverfassungsgericht hat das Auswahlverfahren durch Bestnoten im Abitur für Medizinstudenten verworfen: Die Studienplatzvergabe ist teilweise verfassungswidrig.
Kommentar: Mehr soziale Fähigkeit verlangt
Von Alexander Riebel