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Kommentar: „Ja“ zur Meinung, „Nein“ zu Gewalt

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Nicht nur, weil das Recht, eigene Ansichten in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern, zu den unveräußerlichen Grundrechten des Menschen zählt, sondern auch weil es einer der Indikatoren ist, an denen sich der Zustand eines demokratischen Rechtsstaates am zuverlässigsten ablesen lässt. Selbstverständlich gilt auch das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht schrankenlos. Wer andere zu beleidigen oder gar zu verleumden sucht, kann sich nicht darauf berufen, seine Meinung frei äußern zu dürfen. Wie zulässige von unzulässigen Formen der Meinungsäußerungen unterschieden werden können, darüber herrscht in vielen modernen Demokratien eine erstaunliche Konfusion.

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