Im Würzburger Facebook-Prozess ist das Urteil gesprochen: Der amerikanische Internet-Riese muss nicht aktiv rechtswidrige Inhalte gegen den syrischen Flüchtling Anas Modamani suchen und diese löschen. Modamani schoss 2015 ein Selfie mit Bundeskanzlerin Merkel. Seitdem wurde das Bild vielfach in Fotomontagen verwendet, um den 19-Jährigen als Attentäter darzustellen. Dass Modamani und sein Anwalt mit ihrer Forderung nach einer einstweiligen Verfügung keinen Erfolg haben würden, war abzusehen. Solche Vorstöße gegen den einflussreichen Internet-Giganten waren von den Gerichten in der Vergangenheit stets abgelehnt worden. Doch Facebooks Marktmacht ändert nichts daran, dass es in Deutschland geltendes Recht einhalten muss, wenn es dort operiert.