Gewalt, von wem sie auch ausgeübt wird, gehört verfolgt und bestraft. Dies gilt nicht nur für die Gewalt von rechts, über die in den Medien der Bundesrepublik seit Jahren ausführlich und moralisch engagiert berichtet wird, sondern natürlich auch für die Gewalt von links. Wenn etwa, wie inzwischen schon mehrmals geschehen, in die Jahre gekommene RAF-Terroristen mit bewaffneten Überfällen auf Geldtransporte ihre Altersversorgung sicherstellen wollen, so ist das kein Grund zum Schmunzeln, sondern ein Fall für den Rechtsstaat. Die verantwortlichen Behörden sind gefordert, die mutmaßlichen Täter festzunehmen, sodass sich die Terrorrentner für ihre Gesamtverbrechen vor Gericht verantworten. Ebenso entschieden gilt es aber auch der ...
Kommentar: Gegen rechts und links
Von Stefan Meetschen