Bei der Betreuungsgelddebatte geht einiges durcheinander. Das liegt nicht nur am hohen Maß der emotionalen Aufladung, die von vielen Medien geschürt wird. Es liegt auch an falschen Konzepten. Da kommt die Richtigstellung der Bischöfe sehr gelegen. Sie zeigt, dass es sich um zwei völlig verschiedene Maßnahmen handelt. Der Unterschied ist sozusagen grundsätzlicher Natur. Beim Betreuungsgeld handelt es sich um die Honorierung einer Leistung, die übrigens in anderen Ländern drei- und viermal so hoch ist, bei Hartz IV um eine Unterstützung in Notsituationen. Kinder sind aber kein Notfall, keine Krankheit und kein Unfall.
Kommentar: Erziehung ist eine Leistung
Von Jürgen Liminski