MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt Kommentar

Eine unendliche Geschichte

Die Kirchen müssen sich entscheiden, wie lange sie sich in einer immer säkularer werdenden Gesellschaft der Diskussion aussetzen wollen, am Tropf des Staates zu hängen.
Trennung Staat und Kirche
Foto: Jens Wolf (dpa-Zentralbild) | Seit mehr als 200 Jahren zahlen die Bundesländer den christlichen Kirchen eine berechtigte Entschädigung zur Wiedergutmachung von Enteignungen in Folge der Napoleonischen Kriege. Im Bild: Der Dom Sankt Stephanus und Sankt Sixtus in Halberstadt.

Die Diskussion um die „Staatsleistungen“ ist eine unendliche Geschichte. Seit mehr als 200 Jahren zahlen die Bundesländer den christlichen Kirchen eine berechtigte Entschädigung zur Wiedergutmachung von Enteignungen in Folge der Napoleonischen Kriege. Dass das keine Ewigkeitsleistungen sein sollen, war bereits den Müttern und Vätern der Weimarer Reichsverfassung klar. Sie schrieben eine Pflicht zur Ablösung der Zahlungen fest. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde die Aufforderung zur Regelung in das Grundgesetz übernommen. Geschehen ist seither nichts. Gelegentliche politische Vorstöße liefen ins Leere. Und so feierte die Ablösungsverpflichtung 2019 ihren 100. „Geburtstag“.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich