Die Diskussion um die „Staatsleistungen“ ist eine unendliche Geschichte. Seit mehr als 200 Jahren zahlen die Bundesländer den christlichen Kirchen eine berechtigte Entschädigung zur Wiedergutmachung von Enteignungen in Folge der Napoleonischen Kriege. Dass das keine Ewigkeitsleistungen sein sollen, war bereits den Müttern und Vätern der Weimarer Reichsverfassung klar. Sie schrieben eine Pflicht zur Ablösung der Zahlungen fest. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde die Aufforderung zur Regelung in das Grundgesetz übernommen. Geschehen ist seither nichts. Gelegentliche politische Vorstöße liefen ins Leere. Und so feierte die Ablösungsverpflichtung 2019 ihren 100. „Geburtstag“.
Kommentar
Eine unendliche Geschichte
Die Kirchen müssen sich entscheiden, wie lange sie sich in einer immer säkularer werdenden Gesellschaft der Diskussion aussetzen wollen, am Tropf des Staates zu hängen.