Peinlich ist es schon. In der CDU gesteht man ein, dass die Stichtagsregelung für das Betreuungsgeld nicht wirklich durchdacht war. Man hat allzu willfährig auf den Wahlkalender geschaut und auf die aufgeregten Kolleginnen im Bundestag und die noch aufgeregteren – meist kinderlosen – Genossen in den Redaktionen. Indem man einen Stichtag festlegte, ab dem das ohnehin magere Betreuungsgeld beantragt werden konnte, schloss man automatisch andere Kinder beziehungsweise ihre Eltern aus. Stichtag ist der erste August 2012. Für Kinder, die davor geboren, aber noch keine drei Jahre alt sind, gibt es nichts, wenn sie zuhause erzogen werden und das Elterngeld ausgelaufen ist.